Extreme+ Was ist alles dabei?

Joggy

Jogger-Liebhaber
Ähm, Premium?
Naja, unten hart wie Beton und oben kurzhaarschnitt Velours. :D
Aber ist OK, ich bin zufrieden.!

Premium, bei Dacia, iss klar. :D:D
 

Der_Dedl

Jogger-Genießer
Habt ihr euch mal das Bild von mir oben angeschaut?
In der Dacia Broschüre zum Jogger steht doch eindeutig die Kofferraumwanne ab Ausstattung Extreme drin.
Ich frage mich dann, wie die sich da rausreden können?
 

Tholo

Jogger-Interessierter
Hast du auch Extreme+ oder Extreme?!

Schau einfach mal zuerst, was in deinem Kaufvertrag steht. Das ist verbindlich.
Ich habe den Jogger Extreme+ (LPG) letzten Freitag abgeholt und da waren Gummifußmatten vorne und in der zweiten Sitzreize vorhanden, keine Textilmatten.
Ich habe ein Set Textil und ein Set Gummimatten bekommen 🤷🏼‍♂️
 

Tholo

Jogger-Interessierter

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gerawi

Jogger-Wohlwollend
Habt ihr euch mal das Bild von mir oben angeschaut?
In der Dacia Broschüre zum Jogger steht doch eindeutig die Kofferraumwanne ab Ausstattung Extreme drin.
Ich frage mich dann, wie die sich da rausreden können?
Du solltest vielleicht mal die Broschüre gaaaanz aufmerksam lesen, besonders auch das Kleingedruckte!

Wie oft muss ich noch betonen, dass ausschließlich das rechtlich wirksam ist, was in der verbindlichen Bestellung bzw. im Vertrag steht?!

Wenn du mal das Kleingedruckte in der Broschüre unten liest, dann steht da ganz eindeutig, das "Änderungen vorbehalten sind" und in anderen Broschüren steht nämlich ab Extreme nichts von Kofferraum-Gummi-Matten.
Und mit dem Hinweis, dass Änderungen vorbehalten sind, spricht sich DACIA auch davon frei, ständig auf Änderungen hinweisen zu müssen, weil sie auch wissen, dass die Daten der Bestellung bzw. des Vertrages gelten.
Schau also bitte in deine verbindliche Bestellung oder in den Vertrag: wenn da was von Kofferraumwanne steht, dann kannst du es einfordern. Sonst NICHT!!!

Juristische Binsenweisheit: "Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist!"
 
Zuletzt bearbeitet:

BogoloChef

Jogger-Erfahrener
Geliefert wird er mit Gummimatten vorne, Rücksitzreihe und Gummiwanne im Gepäckraum. Textilmatten ist Zugabe vom Autohaus, ebenso wie das Warndreieck und der Verbandskasten, diese Info bekamen wir vom Freundlichen unseres Autohauses, als wir nach der Bestellung wegen ein paar Fragen dort waren
 

LordBuster

Jogger-Liebhaber
Kann es da einen Unterschied zw. 7 und 5 Sitzen geben? Schließlich kostet der 7 Sitzer ja 1.000 Euro mehr. Bei meinem 5er kann die Kofferraumwanne nur dazu geordert werden und bisher haben auch alle mit bekannten Testberichte das so erwähnt.
Das mag bei 7er anders sein. Und die Wanne für den 5er wird auch explizit als Zubehör des Extrem+ 5er
online angeboten, wenn man das Fahrzeug konfiguriert.
 

gerawi

Jogger-Wohlwollend
Geliefert wird er mit Gummimatten vorne, Rücksitzreihe und Gummiwanne im Gepäckraum. Textilmatten ist Zugabe vom Autohaus, ebenso wie das Warndreieck und der Verbandskasten, diese Info bekamen wir vom Freundlichen unseres Autohauses, als wir nach der Bestellung wegen ein paar Fragen dort waren
Alles, was schriftlich vereinbart wurde, ist verbindlich.
Alles andere gründet, auch mündliche Zusagen, gründen auf Vertrauen gegenüber dem AH.
 

riggs

Jogger-Erfahrener
Du solltest vielleicht mal die Broschüre gaaaanz aufmerksam lesen, besonders auch das Kleingedruckte!

Wie oft muss ich noch betonen, dass ausschließlich das rechtlich wirksam ist, was in der verbindlichen Bestellung bzw. im Vertrag steht?!

Wenn du mal das Kleingedruckte in der Broschüre unten liest, dann steht da ganz eindeutig, das "Änderungen vorbehalten sind" und in anderen Broschüren steht nämlich ab Extreme nichts von Kofferraum-Gummi-Matten.
Und mit dem Hinweis, dass Änderungen vorbehalten sind, spricht sich DACIA auch davon frei, ständig auf Änderungen hinweisen zu müssen, weil sie auch wissen, dass die Daten der Bestellung bzw. des Vertrages gelten.
Schau also bitte in deine verbindliche Bestellung oder in den Vertrag: wenn da was von Kofferraumwanne steht, dann kannst du es einfordern. Sonst NICHT!!!

Juristische Binsenweisheit: "Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist!"
Keine Aufregung. Brauchst nicht schreien ;) Ganz so schwarzweiß ist Vertragsrecht nicht. Vor allem nicht, wenn es um Verbraucher geht. Daher solltest du deine Rechtsberatung vielleicht etwas weniger fett ausdrücken.
Ich weiß nicht, ob du zum Beispiel schonmal eine KfW-Finanzierung hattest, aber da sind neben dem Vertrag auch die Merkblätter, AGB und auch Rundachreiben der KfW an die Banken für die Banken und dann auch Kunden bindend. Es ist nicht nur das im Vertrag genannte vereinbart.
Man könnte sich auch auf Gutgläubigkeit berufen, wenn wie bei mir im Vertrag nicht mehr stand als die Farbe, Extreme+, LPG und Anzahl der Sitze. In dem Fall könnte man sich durchaus darauf berufen, dass man den Wagen bestellt hat, wie beworben zu dem Zeitpunkt. Da wird die kleine Fußnote in der Broschüre nicht reichen.
Man könnte sogar soweit gehen, dass im Vertrag ausdrücklich stehen muss, dass nichts über das im Vertrag ausgeführte geliefert wird.
Stell dir vor, mein Jogger wäre ohne Radio gekommen? Gilt dann auch, dass ich keinen Anspruch darauf habe, weil es nicht im Vertrag steht? Oder noch besser, der Knauf vom Gangwahlhebel fehlt? Stand nichts von im Vertrag. Kann ich auf einen bestehen? Du siehst, dass es durchaus Konstellationen geben kann, die nicht so einfach abzuhaken sind. So selbstsicher wäre ich an deiner Stelle nicht.
Realität bei mir sah so aus, dass selbst der Händler nicht wusste, was da kommt. In der App stand etwas von bronzefarbenen Spiegelkappen. Und keiner wusste, was dann auf den Hof geschleppt wird.
Waren am Ende die schwarzen Kappen. Stoffteppiche, Netz, der restliche Kram und die Kofferraumwanne. Vom Händler selbst gab es dann noch Kleinkram und Warndreieck mit Verbandskasten.
Also Kleingedrucktes lesen ist richtig und wichtig, aber dass nur das gilt, was im Vertrag steht, trifft nicht immer zu. Ist eher ein Motto als ein Fakt.
 

gerawi

Jogger-Wohlwollend
Keine Aufregung. Brauchst nicht schreien ;) Ganz so schwarzweiß ist Vertragsrecht nicht. Vor allem nicht, wenn es um Verbraucher geht. Daher solltest du deine Rechtsberatung vielleicht etwas weniger fett ausdrücken.
1. Habe ich nicht geschrien! Sondern hervorgehoben, 2. verwechselst du Äpfel mit Birnen.
Was du über AGB etc. geschreiben hast, ist Bestandteil von Verträgen, Broschüren aber nicht.
 

gerawi

Jogger-Wohlwollend
Ein Merkblatt kann man einer Broschüre durchaus gleichsetzen. Aber genug OT.
Steckt da juristischer Sachverstand hinter, oder ist das nur so eine Meinung von dir? Ich habe in meiner Berufsausbildung u.a. auch Zivil- und Vertragsrecht gehabt, so dass ich da schon ein solides Grundlagenwissen habe.
 

Der_Dedl

Jogger-Genießer
Wie oft muss ich noch betonen, dass ausschließlich das rechtlich wirksam ist, was in der verbindlichen Bestellung bzw. im Vertrag steht?!
Du musst hier überhaupt nichts betonen, schon gar nicht mal in Fettschrift.
In meiner verbindlichen Bestellung steht nur "serienmäßige Ausstattung Extreme+" und die soll man der derzeit gültigen Preisliste entnehmen. Und da steht die Wanne nun mal mit dabei.
Dass in Verträgen Änderungen vorbehalten sind, bezieht sich mit Sicherheit nicht auf das komplette Weglassen von Bestandteilen. Dann wären ja der Willkür die Tore geöffnet.
Und das war es jetzt von mir dazu.
 

LordBuster

Jogger-Liebhaber
Ich frage dann nochmal: 7 oder 5 Sitzer? Kann es da den Unterschied ausmachen?
Der 7 Sitzer bekommt doch eh für die 3. Reihe eine zusätzliche Matte.
Beim 5 Sitzer war und ist die Kofferraumwanne zumindest jetzt Aktuell nicht dabei. Ich musste sie bestellen. Ist im Konfigurator sowie beim Modul beim Händler entsprechend so gelistet.
Das deckt sich wie erwähnt mit den Testberichten. In sofern ist mir die Aufregung darum etwas unklar?
Die 62 Euro machen jetzt auch nicht arm.
 

gerawi

Jogger-Wohlwollend
Du musst hier überhaupt nichts betonen, schon gar nicht mal in Fettschrift.
In meiner verbindlichen Bestellung steht nur "serienmäßige Ausstattung Extreme+" und die soll man der derzeit gültigen Preisliste entnehmen. Und da steht die Wanne nun mal mit dabei.
Dass in Verträgen Änderungen vorbehalten sind, bezieht sich mit Sicherheit nicht auf das komplette Weglassen von Bestandteilen. Dann wären ja der Willkür die Tore geöffnet.
Und das war es jetzt von mir dazu.
Eben! Wenn da steht, dass die "derzeitig gültige Preisliste" steht, dann steht da nichts von einer Broschüre. Man wird also wohl nicht umhin kommen, nachzuweisen, dass bei Vertragsabschluss die Kofferraumwanne mit dabei war. In der neuen Preisliste ist sie aber nicht drin und das hat etwas mit "Änderung vorbehalten" zu tun.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Kannst aber gerne einen RA nehmen.
 
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