Du solltest vielleicht mal die Broschüre gaaaanz aufmerksam lesen, besonders auch das Kleingedruckte!
Wie oft muss ich noch betonen, dass ausschließlich das rechtlich wirksam ist, was in der verbindlichen Bestellung bzw. im Vertrag steht?!
Wenn du mal das Kleingedruckte in der Broschüre unten liest, dann steht da ganz eindeutig, das
"Änderungen vorbehalten sind" und in anderen Broschüren steht nämlich ab Extreme nichts von Kofferraum-Gummi-Matten.
Und mit dem Hinweis, dass Änderungen vorbehalten sind, spricht sich DACIA auch davon frei, ständig auf Änderungen hinweisen zu müssen, weil sie auch wissen, dass die Daten der Bestellung bzw. des Vertrages gelten.
Schau also bitte in deine verbindliche Bestellung oder in den Vertrag: wenn da was von Kofferraumwanne steht, dann kannst du es einfordern. Sonst NICHT!!!
Juristische Binsenweisheit: "Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist!"
Keine Aufregung. Brauchst nicht schreien
Ganz so schwarzweiß ist Vertragsrecht nicht. Vor allem nicht, wenn es um Verbraucher geht. Daher solltest du deine Rechtsberatung vielleicht etwas weniger fett ausdrücken.
Ich weiß nicht, ob du zum Beispiel schonmal eine KfW-Finanzierung hattest, aber da sind neben dem Vertrag auch die Merkblätter, AGB und auch Rundachreiben der KfW an die Banken für die Banken und dann auch Kunden bindend. Es ist nicht nur das im Vertrag genannte vereinbart.
Man könnte sich auch auf Gutgläubigkeit berufen, wenn wie bei mir im Vertrag nicht mehr stand als die Farbe, Extreme+, LPG und Anzahl der Sitze. In dem Fall könnte man sich durchaus darauf berufen, dass man den Wagen bestellt hat, wie beworben zu dem Zeitpunkt. Da wird die kleine Fußnote in der Broschüre nicht reichen.
Man könnte sogar soweit gehen, dass im Vertrag ausdrücklich stehen muss, dass nichts über das im Vertrag ausgeführte geliefert wird.
Stell dir vor, mein Jogger wäre ohne Radio gekommen? Gilt dann auch, dass ich keinen Anspruch darauf habe, weil es nicht im Vertrag steht? Oder noch besser, der Knauf vom Gangwahlhebel fehlt? Stand nichts von im Vertrag. Kann ich auf einen bestehen? Du siehst, dass es durchaus Konstellationen geben kann, die nicht so einfach abzuhaken sind. So selbstsicher wäre ich an deiner Stelle nicht.
Realität bei mir sah so aus, dass selbst der Händler nicht wusste, was da kommt. In der App stand etwas von bronzefarbenen Spiegelkappen. Und keiner wusste, was dann auf den Hof geschleppt wird.
Waren am Ende die schwarzen Kappen. Stoffteppiche, Netz, der restliche Kram und die Kofferraumwanne. Vom Händler selbst gab es dann noch Kleinkram und Warndreieck mit Verbandskasten.
Also Kleingedrucktes lesen ist richtig und wichtig, aber dass nur das gilt, was im Vertrag steht, trifft nicht immer zu. Ist eher ein Motto als ein Fakt.